Wir unterstützen Sie im Systemischen Arbeitsschutzmanagement mit:

  • Der Gestellung einer Sicherheitsfachkraft, um die Gesetzlichen Mindestanforderungen zum Arbeitsschutzfür jeden Arbeitgeber
    (gemäß ASiG §7 und der DGUV Vorschrift 2 und den Anforderungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie – GDA).
  • Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen – Gefährdungsbeurteilung,
    Unterstützung bei der Maßnahmenableitung und auf Wunsch Unterstützung bei der Durchführung und Wirkungskontrolle / Evaluation.
  • Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung gem. ArbSchG und GDA
    Individuelle Unterstützung und Durchführung der kompletten Prozesskette.
  • Begleitung beim Aufbau oder Verbesserung Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems
  • Unterstützung bei Schulung und Sensibilisierung zu Themen des Arbeitsschutzes, siehe auch Menüpunkt Seminare.
  • BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement (nach SGB IX § 167, 2)
  • Sicherheitsmediation
Heinke Wedler

Heinke Wedler

Sicherheitsingenieurin