Wir unterstützen Sie im Systemischen Arbeitsschutzmanagement mit:
- Der Gestellung einer Sicherheitsfachkraft, um die Gesetzlichen Mindestanforderungen zum Arbeitsschutzfür jeden Arbeitgeber
(gemäß ASiG §7 und der DGUV Vorschrift 2 und den Anforderungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie – GDA). - Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen – Gefährdungsbeurteilung,
Unterstützung bei der Maßnahmenableitung und auf Wunsch Unterstützung bei der Durchführung und Wirkungskontrolle / Evaluation. - Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung gem. ArbSchG und GDA
Individuelle Unterstützung und Durchführung der kompletten Prozesskette. - Begleitung beim Aufbau oder Verbesserung Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems
- Unterstützung bei Schulung und Sensibilisierung zu Themen des Arbeitsschutzes, siehe auch Menüpunkt Seminare.
- BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement (nach SGB IX § 167, 2)
- Sicherheitsmediation
Heinke Wedler
Sicherheitsingenieurin
bgm-wedler.de