Sie haben Sich für eine externe Sicherheitsfachkraft entschieden?
Dann würden wir Sie gerne mit Rat und Tat unterstützen!
Wir betreuen alle Branchen bedarfsgerecht zu allen vom Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften geforderten Punkten mit einem breit gefächerten Experten-Team.
Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sind gesetzlich im § 6 ASiG geregelt.
Sie unterstützt den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
Unsere Leistungen im Bereich der Grundbetreuung
• Wir beraten Arbeitgeber, Führungskräfte, Interessenvertretungen sowie die Beschäftigten zu den allgemeinen Fragen des Arbeitsschutzes.
• Wir führen Begehungen in Ihrem Betrieb durch, um einen Überblick zu erhalten und in Absprache mit Ihnen Maßnahmen festzulegen.
• Wir unterstützen Sie bei der Erstellung aller Arten von Gefährdungsbeurteilungen, auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz und Mutterschutz.
• Wir unterstützen Sie bei Unfallanalysen.
• Wir erstellen Dokumentationen und unterstützen Sie bei der Erfüllung von Meldepflichten.
• Wir beraten die Führungskräfte im Bereich der jährlichen Unterweisungen und stehen auch selbst als Dozenten zur Verfügung
• Wir organisieren gemeinsam mit Ihnen den Arbeitsschutz mit dem Ziel der Unfallverhütung sowie der Haftungssicherheit für Ihr Führungsteam